Impressum

Allgemeine Werk- und Dienstleistungsbedingungen der Greenmiles GmbH

 

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Werk- und Dienstleistungsbedingungen der GREENMILES GMBH regeln die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen durch die GREENMILES GMBH. Leistungen, welche von der GREENMILES GMBH im Rahmen von Werklieferungsverträgen erbracht werden, sind ausgenommen.

Sofern die Erbringung von CO2-Reduktionen oder CO2-Kompensationen eine Bestandteil des Werks oder der Leistung sind, finden die entsprechenden AGBs für CO2-Reduktionen oder CO2-Kompensationen zusätzlich Anwendung. Diese können Sie hier einsehen.

(3) Diese und die weiteren Geschäftsbedingungen der GREENMILES GMBH gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die GREENMILES GMBH stimmt ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zu. Die Geschäftsbedingungen der GREENMILES GMBH gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Verkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird. Für den Einkauf gelten gesonderte Einkaufsbedingungen.

(4) Weitere Geschäftsbedingungen für Leistungen der GREENMILES GMBH können sich aus Dokumenten ergeben, die von der GREENMILES GMBH bereitgestellt und als Anlagen des Auftrages dokumentierter Teil des jeweiligen Vertrags werden. Anlagen werden durch Bezugnahme (z.B. in einem Auftragsdokument) Vertragsbestandteil.

(5) Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der verschiedenen Vertragsdokumente haben die Bestimmungen von Anlagen Vorrang vor den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen eines Auftragsdokuments haben Vorrang vor den Bestimmungen von Anlagen sowie den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen.

(6) Alle Vereinbarungen, die zwischen der GREENMILES GMBH und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(7) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

(8) Die GREENMILES GMBH weist darauf hin, dass im Rahmen der geschäftlichen Beziehung erworbene personenbezogene Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung gespeichert und firmenintern weitergeben werden. Für den Datenschutz beim Besuch von Internetseiten der GREENMILES GMBH finden Sie weitere Bestimmungen hier.

 

§ 2 Angebot / Annahme / Angebotsunterlagen

(1) Ist die Willenserklärung eines Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann die GREENMILES GMBH dieses innerhalb von 2
Wochen annehmen.

(2) Angebote der GREENMILES GMBH sind freibleibend, soweit das Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

§ 3 Umfang der Leistung

(1) Der Kunde hat die GREENMILES GMBH vor Erstellung einer Offerte schriftlich und deutlich auf jene Vorschriften und Normen hinzuweisen, die sich auf die Leistung der GREENMILES GMBH beziehen. Mangels anderweitiger Vereinbarung schuldet die GREENMILES GMBH nur die Einhaltung solcher Vorschriften und Normen, welche in der Auftragsbestätigung der GREENMILES GMBH genannt sind. Dies gilt nicht für die Einhaltung zwingender gesetzlicher Vorschriften und Normen.

(2) Die GREENMILES GMBH ist ermächtigt, Änderungen oder Ergänzungen an den vereinbarten Leistungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen, soweit diese für den Kunden keine Preiserhöhung bewirken.

§ 4 Mitwirkungsleistung des Kunden

Der Kunde wird die GREENMILES GMBH bei der Erbringung der Services in angemessenen Umfang unterstützen. Er wird insbesondere alle ihm zugänglichen und für die Leistung der Greenmiles GmbH erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

§ 5 Einsatz von Personal

(1) Der Kunde und die GREENMILES GMBH sind jeweils für die Auswahl, den Einsatz, die Beaufsichtigung, Steuerung, Kontrolle und auch Entlohnung ihrer eigenen Mitarbeiter verantwortlich.

(2) Die GREENMILES GMBH ist ermächtigt, im Kern zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen oder die Erfüllung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen.

(3) Mitarbeiter der GREENMILES GMBH unterliegen keinerlei Weisungsrecht des Kunden. Der Kunde wird der GREENMILES GMBH rechtzeitig einen seiner Mitarbeiter nennen, der im Rahmen der Vertragserfüllung als Ansprechpartner dient.

§ 6 Erfindungen

Erfindungen, die während der Leistungserbringung gemeinschaftlich von Mitarbeitern des Kunden und der GREENMILES GMBH oder von Mitarbeitern der jeweils verbundenen Unternehmen gemacht werden, gehören den Vertragsparteien gemeinsam. Dies gilt auch für das Recht auf Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht und die auf die Erfindung erteilten Schutzrechte. Jeder Vertragspartner hat das Recht, solche Schutzrechte zu nutzen, Dritten Lizenzen zu erteilen oder seine Rechte zu übertragen, ohne dass die andere Vertragspartei hiervon in Kenntnis gesetzt werden muss oder Zahlungen verlangen kann. Aufwendungen für die Erlangung und Aufrechterhaltung von gemeinsamen Schutzrechten tragen die Vertragsparteien zu gleichen Teilen. Sollte ein Vertragspartner auf die Anmeldung in einem Land verzichten, so kann der andere auf eigene Kosten das Schutzrecht in diesem Land anmelden und hat dabei die alleinige Kontrolle über Anmeldung und Aufrechterhaltung. In diesem Fall bleiben jedoch beide Vertragsparteien Inhaber des Schutzrechts.

§ 7 Leistungszeit

(1) Der Beginn der von der GREENMILES GMBH angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(2) Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung der GREENMILES GMBH setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die GREENMILES GMBH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Die GREENMILES GMBH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Die GREENMILES GMBH haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von ihr zu vertretenden Schuldnerverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

(5) Die GREENMILES GMBH haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ihr Schuldnerverzug auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der GREENMILES GMBH ist dieser zuzurechnen. Sofern der Verzug nicht auf einer von der GREENMILES GMBH zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung der GREENMILES GMBH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Die GREENMILES GMBH haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Im Übrigen haftet die GREENMILES GMBH im Fall des Verzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch in Höhe von 15 % des Lieferwertes.

(8) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

§ 8 Abnahme

(1) Eine Abnahme erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Ist eine Abnahme vereinbart, meldet die GREENMILES GMBH dem Kunden die Abnahmebereitschaft. Die Abnahme ist sodann innerhalb einer Frist von drei Tagen durchzuführen, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart haben. Die Abnahme darf nicht wegen solcher Mängel verweigert werden, die die Funktionsfähigkeit des Werkes nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen oder durch den Kunden selbst nach Zeit und Umfang unproblematisch selbst behoben werden können.

(2) Erfolgt die Abnahme aus Gründen, die die GREENMILES GMBH nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 14 Tagen ab Meldung der Abnahmebereitschaft, so gilt die Abnahme als erfolgt.

(3) Die Abnahme gilt auch als erfolgt, sobald der Kunde das Werk in Benutzung genommen hat.

(4) Etwaige Kosten einer Abnahme trägt der Kunde.

§ 9 Preise / Zahlungsbedingungen

(1) Vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen verstehen sich die Preise in Euro.

(2) Der Kunde hat alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden oder sie gegen entsprechenden Nachweis an die Greenmiles GmbH zurückzuerstatten, falls die GREENMILES GMBH hierfür leistungspflichtig geworden ist.

(3) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(5) Vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen werden ausgeführte Arbeiten und Lieferungen monatlich in Form einer Teil- oder Schlussrechnung in Rechnung gestellt.

(6) Alle Zahlungen des Kunden sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto fällig. Sofern eine Abnahme schriftlich vereinbart wurde, ist diese Fälligkeitsvoraussetzung. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

(7) Ist der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand, so ist die GREENMILES GMBH
ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte und ohne Weiteres befugt, die weitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis neue Zahlungsbedingungen vereinbart sind und die GREENMILES GMBH für die weitere Vertragserfüllung ausreichende Sicherheiten erhalten hat.

(8) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der GREENMILES GMBH anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 12 Monate.

(2) Bei Werkleistungen gewährleistet die GREENMILES GMBH, dass die vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leistungsumfang entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(4) Die GREENMILES GMBH wird Gewährleistungsmängel beheben, über die sie vom Kunden schriftlich informiert wurde. Gelingt es der GREENMILES GMBH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, einen schriftlich reklamierten Fehler zu beheben, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises verlangen. Satz 1 gilt nur, wenn soweit die Tauglichkeit für den vertraglich vereinbarten Zweck der Leistung eingeschränkt ist. Bei unerheblichen Fehlern oder Abweichungen ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Im Übrigen finden die in diesen Vertragsbedingungen enthaltenen Haftungsregeln Anwendung. Für unerhebliche Mängel sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

§ 11 Haftung

(1) Die GREENMILES GMBH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die GREENMILES GMBH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte.

(3) Zur Vornahme aller erforderlichen Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde die GREENMILES GMBH aufzufordern und die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur zur Abwehr dringender und unverhältnismäßig großer Schäden, wobei die GREENMILES GMBH sofort zu verständigen ist, oder wenn die GREENMILES GMBH mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und der GREENMILES GMBH Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

(4) Verlangt der Kunde Entwicklungen, welche über die Anwendung der im Auftragszeitpunkt anerkannten Regeln der Technik hinausgehen, ist der Kunde verpflichtet, die GREENMILES GMBH von allen Schäden, die sich aus der Anwendung von bei Vertragserfüllung noch nicht anerkannten Techniken ergeben, freizustellen und freizuhalten.

(5) Werden an den Vertragsobjekten ohne Zustimmung der GREENMILES GMBH
Änderungen oder Reparaturen vorgenommen, so wird für dadurch entstehende Schäden jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit die GREENMILES GMBH insoweit nicht wenigstens ein grobes Verschulden trifft.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Funktionsmuster, Prototypen, Vorserien, Nullserien etc. herzustellen und auszutesten. Er trägt die mit einer voreiligen Serienproduktion verbundenen Risiken, soweit die GREENMILES GMBH nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft.

(5) Die GREENMILES GMBH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der GREENMILES GMBH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf das Auftragsvolumen beschränkt

(7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

§ 12 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Bedingungen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der GREENMILES GMBH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Kündigung

(1) Der Kunde und die GREENMILES GMBH können einen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos schriftlich kündigen, wenn die jeweils andere Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten – auch nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist - nicht erfüllt. Dies gilt nicht für unerhebliche Vertragsverletzungen.

(2) Im Falle einer Kündigung durch den Kunden ist dieser verpflichtet, die bis zur Vertragskündigung erbrachten Services zu bezahlen sowie der GREENMILES GMBH sonstige Kosten und Ansprüche zu erstatten, die sich aus den Bestimmungen dieses Vertrages oder den gesetzlichen Bestimmungen ergeben.

(3) Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet sind, gelten sie nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Regelung des Satz 1 gilt auch für eventuelle Bevollmächtigte und Rechtsnachfolger.

§ 14 Garantieleistungen

(1) Soweit die GREENMILES GMBH für eine bestimmte Dauer zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften eine Garantie zusichert, wird die GREENMILES GMBH während dieser Zeit Mängel an Leistungen der GREENMILES GMBH kostenlos beheben, soweit die GREENMILES GMBH diese Mängel verschuldet hat. Die Garantiezeit beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Absendung des Leistungsgegenstandes bei der GREENMILES GMBH. Die Garantiezeit läuft für jede Teillieferung separat.

(2) Mängel dürfen ausschließlich von der GREENMILES GMBH behoben werden. Versucht der Kunde, Mängel zu beheben oder zieht er dazu Dritte bei, verfällt die Garantie ohne Weiteres. Die Garantie verfällt auch, wenn der Kunde bei Auftreten eines Mangels nicht alle geeigneten Maßnahmen getroffen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern und der GREENMILES GMBH nicht uneingeschränkt die Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

(3) Auch wenn der Kunde die Garantieleistung beansprucht, schuldet er dennoch den vereinbarten Preis. Abzüge sind nicht zulässig. (4) Beide Parteien haben das Recht, auf eigene Kosten eine Prüfung der Leistung der GREENMILES GMBH oder behaupteter Mängel durch einen neutralen Sachverständigen zu verlangen.

§ 15 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

(1) Der GREENMILES GMBH offenbarte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden werden von der GREENMILES GMBH Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als die GREENMILES GMBH diese zur Erfüllung der geschuldeten Leistung beizieht oder mit der Erfüllung betraut.

(2) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der GREENMILES GMBH, Geschäfts und
Betriebsgeheimnisse der GREENMILES GMBH absolut vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich ferner für jeden Fall der Verletzung gegen die in Satz 1 geregelte Verpflichtung der GREENMILES GMBH eine durch diese festzusetzende, im Zweifelsfall durch das Landgericht Hamburg zu überprüfende Vertragsstrafe zu bezahlen.

§ 16 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg Gerichtsstand; die GREENMILES GMBH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz bzw. Geschäftssitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung
des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
der Geschäftssitz der GREENMILES GMBH